Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der net-realizer GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der net-realizer GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in Bezug auf Softwareentwicklung, Webentwicklung, Application-Service sowie zugehörige Beratungsleistungen.
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Gegenstand der Leistungen sind die individuelle Entwicklung von webbasierter Software, Application-Service für Anwendungen (z. B. Magento, NextCloud) sowie zugehörige Beratungsleistungen.
2.2 Bei Bedarf bietet der Anbieter zusätzlich Webdesign- und Druckgestaltungsleistungen an. Diese Leistungen sind nachrangig und erfolgen ausschließlich im Kundenauftrag.
2.3 Domainregistrierung: Der Anbieter vermittelt die Registrierung von Domains bei den zuständigen Vergabestellen (z. B. DENIC, ICANN) im Auftrag des Kunden. Der Kunde wird hierbei als Domaininhaber eingetragen, der Anbieter kann aus technischen Gründen als Admin-C registriert werden.
- Der Kunde erkennt die AGB der jeweiligen Vergabestelle an, die für die Domainregistrierung gelten.
- Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Entgelte und Gebühren für die Registrierung und den Betrieb der Domains zu tragen.
- Der Kunde stellt sicher, dass der gewählte Domainname keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Rechte Dritter durch die Domainwahl des Kunden.
- Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme oder Verzögerungen, die durch die Vergabestellen oder andere Dritte verursacht werden. Eine Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, falls es zu Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Domain kommt.
2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag, Pflichtenheft oder Angebot.
2.5 Einsatz von Subunternehmern: Der Anbieter ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen. Die Haftung für die ordnungsgemäße Leistung der Subunternehmer bleibt beim Anbieter, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird. Der Anbieter haftet jedoch nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch Subunternehmer verursacht werden, sofern der Anbieter diese sorgfältig ausgewählt hat.
2.6 Leistungsziel und Ergebnis: Der Anbieter schuldet die Leistungserbringung nach den vereinbarten Vorgaben und Standards. Eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ergänzend gilt:
- Der Anbieter stellt sicher, dass die Leistung frei von wesentlichen Mängeln erbracht wird.
- Projektverzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Verzögerungsschäden oder Vertragsstrafen, die aus einer verzögerten Leistung entstehen, wenn die Verzögerung nicht ausschließlich dem Anbieter zuzurechnen ist.
2.7 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse: Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen, um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses informieren. Dauert die Beeinträchtigung durch höhere Gewalt länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag unter angemessenen Bedingungen zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers oder unvollständige Informationen, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände. Der Anbieter ist berechtigt, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen relevanten Daten regelmäßig und ordnungsgemäß Sicherungskopien anzufertigen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die auf eine fehlende oder unvollständige Datensicherung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Inhalte, die auf den Servern des Anbieters gehostet werden, keine Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
3.5 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen und Abstimmungen vorzunehmen.
3.6 Im Falle wiederholter, erheblicher Pflichtverletzungen des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers trotz Mahnung nicht erfüllt werden.
4. Nutzungsrechte
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der entwickelten Software bzw. Leistung, ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
4.2 Das Nutzungsrecht beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe oder Unterlizenzierung der Software, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Eine Bearbeitung für interne Zwecke des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Zustimmung des Anbieters.
4.3 Rechte Dritter (z. B. an Open-Source-Software, Bibliotheken) bleiben unberührt. Der Anbieter wird dem Auftraggeber alle bestehenden Lizenzen und Nutzungshinweise übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Lizenzbedingungen Dritter einzuhalten. Für Open-Source-Software übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung, insbesondere nicht bei eigenständigen Modifikationen durch den Auftraggeber oder der Nutzung in nicht autorisierten Szenarien, sowie hinsichtlich Fehlerfreiheit und Kompatibilität mit anderen Systemen. Der Auftraggeber erkennt an, dass Updates oder Sicherheits-Patches für Open-Source-Software außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
4.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teile des Quellcodes und generische Module, die unabhängig von individuellen Anpassungen entstanden sind, für andere Projekte weiterzuverwenden.
4.5 Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleibt der Quellcode im Eigentum des Anbieters, und die Übertragung von Bearbeitungsrechten ist ausgeschlossen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag, Angebot oder Pflichtenheft vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden nach Aufwand zu den gültigen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet.
5.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei umfangreichen Projekten erfolgt die Abrechnung nach Projektfortschritt durch Abschlagszahlungen, die in Meilensteinen festgelegt und dokumentiert werden
5.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise für zukünftige Leistungen anzupassen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen Preise als vereinbart. Bei laufenden Verträgen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weiteren Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Dies gilt insbesondere für laufende Wartungs- oder Hosting-Leistungen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.6 Der Anbieter behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung um mehr als 20 Tage in Verzug gerät oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung des Vertrags für den Anbieter unzumutbar ist, insbesondere bei strafbaren Handlungen oder Rechtsverstößen des Auftraggebers.
5.7 Für laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Hosting, Domains) gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung oder, sofern keine formelle Abnahme erfolgt, ab Übergabe oder produktiver Nutzung der Leistung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
6.2 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
6.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber Änderungen an der Software vornimmt oder diese unsachgemäß nutzt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.
6.4 Bei Teilleistungen gilt:
- Sind nur Teile der Leistung mangelhaft, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf die konkret fehlerhaften Komponenten.
- Der Auftraggeber kann Nacherfüllung nur für die mangelhaften Teilleistungen verlangen. Ein Rücktrittsrecht vom gesamten Vertrag besteht nur, wenn die Teilleistung die vereinbarte Funktionalität wesentlich beeinträchtigt.
- Teilleistungen, die der Auftraggeber bereits produktiv nutzt, gelten als abgenommen, soweit sie die vertraglich vereinbarte Funktionalität erfüllen.
7. Haftung und Freistellung
7.1 Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Delikt oder sonstige Rechtsgrundlagen, sofern keine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Dies gilt auch bei Problemen oder Ausfällen von Drittanbieter-Software (z. B. Open-Source-Komponenten), sofern der Anbieter nicht für deren Auswahl oder Implementierung grob fahrlässig gehandelt hat.
7.3 Der Anbieter haftet für Datenschutzverstöße nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nicht für Sicherheitsverletzungen durch unverschuldete Cyberangriffe oder neue Sicherheitslücken, sofern er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) getroffen hat.
7.4 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Software, des Hostings oder der registrierten Domains entstehen, soweit der Auftraggeber hierfür verantwortlich ist. Dies schließt Rechtsverstöße und Missbrauch ein. Der Anbieter wird über derartige Ansprüche unverzüglich informiert und stimmt die Verteidigungsmaßnahmen mit dem Auftraggeber ab.
7.5 Ist kein Wartungsvertrag abgeschlossen, haftet der Anbieter nicht für Schäden durch fehlende Updates, Sicherheitslücken oder Softwarefehler.
7.6 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßen Datensicherungen entsteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige und vollständige Backups seiner Daten anzufertigen und deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
7.7 Eine gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Leistungen und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
9. Abnahme
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Aufforderung durch den Anbieter innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme oder schriftliche Beanstandung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
9.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung bezahlt oder produktiv nutzt, selbst wenn die schriftliche Abnahme noch aussteht. Einwendungen gegen die Leistung sind spätestens innerhalb der Abnahmefrist schriftlich geltend zu machen.
10. Datenschutz und Datenverarbeitung
10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
10.2 Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten für die Leistungserbringung bereitstellt oder der Anbieter Zugang zu solchen Daten erhält, ist der Auftraggeber der Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter rechtmäßig erfolgt.
10.3 Sofern eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegt (z.B. Hosting, Wartung von Software oder Datenbanken), schließen die Parteien vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten.
10.4 Der Anbieter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, externe Audits oder Penetrationstests durchzuführen, um die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
11.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Art, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich zugänglich waren,
- der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren,
- unabhängig von der Offenlegung entwickelt wurden, oder
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden.
11.4 Jede Partei ist verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt zu schützen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, mindestens jedoch mit der gebotenen Sorgfalt.
11.5 Die Vertragsparteien werden nur solchen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diesen Zugang zur Erfüllung des Vertrages benötigen. Diese Personen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
11.6 Bei Verstößen gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist die vertragsbrüchige Partei verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Anbieter festgelegt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
11.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Aktualisierung der AGB
12.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren oder zu ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, wirtschaftliche oder technische Gegebenheiten erforderlich ist.
12.2 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als vereinbart. Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb der Mitteilungsfrist auszuüben ist.
13. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für Auftraggeber außerhalb Deutschlands wird die internationale Zuständigkeit ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit vorhanden und anwendbar.
12.4 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich eine andere Form vorgeschrieben ist, ist die Kommunikation zwischen den Parteien per E-Mail zulässig und rechtsverbindlich. Die Parteien verpflichten sich, regelmäßig ihre E-Mail-Postfächer auf neue Nachrichten zu überprüfen.
net-realizer GmbH & Co. KG
Stand: 12.12.2024